In der Versicherungsbranche bedeutet der Selbstbehalt den Anteil, den im Versicherungsfall der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Das vollständige Risiko des Leistungsfalles übernimmt dadurch der Versicherer nicht. Verschiedene gebräuchliche Begriffe gibt es für den Selbstbehalt: Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder Eigenanteil. Vereinbart werden kann der Selbstbehalt pro Schadenfall oder für einen bestimmten Zeitraum. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung dann nur den Betrag, der über den Selbstbehalt hinausgeht.
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