Durch die komplizierte Vertragsgestaltung hat der Versicherer einen Wissensvorsprung. Der Versicherte kann dafür sein eigenes Recht besser einschätzen. Für den Versicherungsnehmer und den Versicherer sind daher im Versicherungsvertrag (VAG) Schutzvorschriften vorgesehen, um z.B. die Erfüllung der Pflichten seitens des Versicherers stets gewährleisten zu können.
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