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Rückstellung in Bezug auf Rückkaufswert

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Für den Rückkaufswert ist die Deckungsrückstellung auch maßgebend. Den Rückkaufswert erhält der Versicherungsnehmer, wenn er seinen Vertrag vorzeitig kündigt. Dabei muss die Rückstellung zur Deckung mindestens diesem Betrag entsprechen. Im theoretischen Fall, das alle Kunden ihre Lebensversicherungsverträge kündigen, muss der Versicherer in der Lage sein, die entsprechenden Rückkaufswerte auszuzahlen. Aber durch die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalanlagevorschriften und den damit verbunden Anlagefristen ist das alles nur theoretisch möglich. 

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