Allgemein kommt es in Versicherungsangelegenheiten häufig zu Streitfällen, bei denen im Bereich der Lebensversicherung der Ombudsmann aufgesucht werden kann. Die Entscheidungen werden auf neutralem und unbürokratischem Weg vom Ombudsmann überprüft. Seine Entscheidung ist dann jedoch für den Verbraucher nicht verbindlich. Der Verbraucher kann den Weg zum Gericht antreten, wenn er mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden ist. Wenn der Ombudsmann für den Verbraucher entscheidet, ist der Versicherer verpflichtet, sich bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an diese Entscheidung zu halten.
Der Ombudsmann benötigt Unterlagen, wie z.B. Angaben zur versicherten Person, Kopien des Schriftverkehrs und Angaben, was mit der Beschwerde erreicht werden soll, um mit seiner Arbeit beginnen zu können. Auch sind Angaben zum Versicherer und eine Beschreibung des Sachverhalts notwendig. Danach holt der Ombudsmann eine Stellungnahme vom Versicherer ein. Nach Durchsicht aller Unterlagen überprüft der Ombudsmann, ob die Beschwerde berechtigt ist und sich die Ansprüche rechtlich begründen lassen.
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