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Ombudsmann für Banken

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Auch wenn es mit der eigenen Hausbank zu Meinungsdifferenzen kommt, kann ein Ombudsmann für Banken konsultiert werden. Hierbei wird meistens die Schlichtungsstelle des deutschen Bankenverbandes hinzugezogen. Auch hier sind die Entscheidungen für den Kunden nicht verpflichtend. Für die Banken jedoch sind die Entscheidungen der Schlichtungsstelle bereits bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend. 

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