Die Gewinn- bzw. Überschussanteile einer Renten- oder kapitalbildende Lebensversicherung sind nicht garantiert. Sie setzen sich aus der Überschussbeteiligung, den Schlussgewinnanteilen, sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammen.
Die Gewinn- bzw. Überschussanteile ergeben sich aus dem Erfolg der Investitionen des Versicherungsunternehmens. Dazu kommen konstruktionsbedingte Gewinne, wie Sterblichkeits-, Risiko- und Kostengewinn. Einmal pro Jahr wird die Überschussbeteiligung nach einem verursacherorientierten Verfahren ermittelt und den Versicherungen zugeführt. Die Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) werden dabei berücksichtigt.
Die Differenz des in der Bilanz des Versicherers aufgeführten Buchwert der Kapitalanlagen und deren aktuellem Marktwert ergeben die Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt. Der aktuelle Marktwert liegt meist niedriger als der Zeitwert (aktueller Wert).
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