Für die Leibrente wird gemäß dem Alterseinkünftegesetz von 2005 eine nachgelagerte Besteuerung verwendet, die einen steuerpflichtigen Anteil der Renten von 50% vorsieht. Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2% (bis 2021) und danach um 1% (ab 2021 bis 2040). So müssen Rentner, die im Jahr 2040 in Rente gehen, ihre Rente zu 100% versteuern.
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