LVoptimal.de Logo

Kündigungsfrist

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Bei Versicherungsverträgen ist die Kündigungsfrist ein vertraglich fester Zeitraum. Dieser beginnt mit dem Kündigungseingang beim Versicherungsunternehmen und endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das ist die kürzeste Zeit, damit zu einem bestimmten Termin die einseitig ausgesprochene Kündigung rechtswirksam wird. Ein Kündigungstermin kann auch vertraglich festgehalten werden, wie z.B. zum Ende eines Monats oder Jahres. 

Um beiden Vertragspartnern, für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses, eine angemessene Zeitspanne zu verschaffen, gibt es die Kündigungsfrist. Damit kommen Kunden nicht in die Gefahr, keinen Versicherungsschutz zu haben. Ihnen bleibt noch genug Zeit, sich an einen anderen Versicherer zu wenden. 

Sofern es vertraglich festgehalten ist, kann sich die Kündigungsfrist aufgrund bestimmter Ereignisse auch verkürzen. Das ist z.B. bei einer Beitragserhöhung möglich. Eine Kündigungsfrist kann je nach Vertrag und Gegenstand auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Bei Versicherungen liegen die Kündigungsfristen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) meist zwischen einem und drei Monaten. 

Zurück