Gerade bei langfristigen Versicherungsverträgen, wie der Renten- und Lebensversicherung, wird die Deckungsrückstellung gebildet. Da die Märkte sich ständig verändern, kann die genaue Höhe einer Deckungsrückstellung langfristig nur geschätzt werden. Durch EU-Recht sind die vorgeschriebenen Berechnungsmethoden klar definiert. Bei der sogenannten prospektiven Methode werden sowohl die zukünftigen Beiträge des Versicherten (Barwert), als auch die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung muss immer wertmäßig einem vertraglich festgelegter Rückkaufswert übersteigen. Daher muss ein Versicherungsunternehmen sämtliche Ansprüche seiner Versicherten erfüllen können, auch wenn alle zur gleichen Zeit ihren Vertrag kündigen würden.
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