Im Erlebensfall wird weiterhin die Leibrente bis zum Lebensende des Versicherungsnehmers bezahlt, auch wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Nach dem Tod der versicherten Person erfolgen keine weiteren Zahlungen. Der Versicherungsnehmer kann je nach Versicherung erst kurz vor Beginn der Rentenzeit entscheiden, ob er die garantierte Rente oder die Leibrente ausgezahlt haben möchte.
Wenn der Versicherungsnehmer sichergehen möchte, dass die einbezahlten Beiträge bei einem frühen Tod nicht verloren sind und sie den Hinterbliebenen stattdessen zugutekommen, ist die Rentengarantiezeit eine sinnvolle Option. Je nach Tarif und Versicherung kann die Rentengarantiezeit mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte andauern. Dafür die statistische Lebenserwartung der versicherten Person maßgeblich.
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