Die gewerbliche Übertragung von Forderungen eines Unternehmens gegen einen Forderungsschuldner an ein Kreditinstitut oder eine Factoring-Gesellschaft nennt man Factoring. Hierbei werden die Forderungen eines Gläubiger gegenüber Drittschulden an einen sogenannten Factor übertragen. Dieser Factor erstattet dem Gläubiger dafür den Gegenwert der Forderung abzüglich einer Risikopauschale.
Dabei spricht man von einem echten und unechten Factoring:
Beim Darlehensgeschäft kommt das echte Factoring zum Tragen. Wenn dabei die Forderung nicht eingetrieben werden kann, wird der Austausch rückgängig gemacht.
Das unechte Factoring hingegen wird als Forderungsverkauf angesehen, bei der eine Rückabwicklung ausgeschlossen ist. Dadurch trägt der Factor ein höheres Risiko.
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