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Eigenmittel eines Versicherungsunternehmens

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Über die Eigenmittel des Versicherungsunternehmens wird die fortwährende Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen sichergestellt. Dabei muss die Höhe dieser Eigenmittel immer der geforderten Solvabilitätsspanne entsprechen. Sie wird aus der Kapitalausstattungsverordnung hergeleitet. Die Ausstattung mit Eigenmittel wird im Versicherungswesen als Solvabilität verstanden. 

Um die Belange der Versicherungsnehmer schützen zu können, muss das Versicherungsunternehmen über einen Mindestbetrag der Eigenmittel verfügen, den man Solvabilitätsspanne nennt. 

Die Eigenmittel setzen sich u.a. aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen: 

- Bei Lebensversicherern: freie Teile aus Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen 

- Bei Lebensversicherern: Abschlusskosten, die nicht in der Deckungsrückstellung berücksichtigt wurden 

- Eingezahltes bilanzielles Eigenkapital 

- Bewertungsreserven 

- Hybridkapital 

- Bei Lebensversicherungen entspricht die Solvabilitätsspanne 4 Prozent der Deckungsrückstellungen, sowie Bruttobeitragsüberträgen (ohne Kostenanteile) plus 0,3 Prozent des Risikokapitals.  

Die Eigenmittelquote ist eine weitere Kennzahl. Sie gibt an, in welchem Umfang Lebensversicherer Risiken mit Eigenmitteln abdecken können. Dabei können sich die Risiken aus unvorhersehbaren Entwicklungen sowohl im Hinblick auf Entwicklungen auf die Sterblichkeit, als auch am Kapitalmarkt ergeben.  

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