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Durchführungswege der Entgeltumwandlung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Grundsätzlich können gemäß dem Betriebsrentengesetz zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Durchführungswege vereinbart werden. Falls der Arbeitgeber die Durchführungswege Pensionskasse und Pensionsfonds nicht vorgibt, kann sich der Arbeitnehmer für den Durchführungsweg der Direktversicherung entscheiden und diesen auch verlangen. Dazu kann der Arbeitnehmer prüfen lassen, ob bei allen drei Durchführungswegen die Voraussetzungen einer Riester-Förderung erfüllt sind. 

Bei sehr kleinen oder immer wieder wechselnden Beträgen zur Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber diese ablehnen. Bei einem Arbeitsverhältnis zeitlich ohne Bezüge, wie z.B. bei einer Elternzeit, kann der Arbeitnehmer privat mit eigenen Beiträgen die Entgeltumwandlung fortsetzen. Eine Anwartschaft auf eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersvorsorge mit sofortiger Wirkung kann grundsätzlich nicht mehr verfallen. Die bereits umgewandelten Beträge beeinflussen die Höhe der Anwartschaft. 

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