Beim Wertpapierhandel in Form von Anleihen wird das Disagio als Ausgabeabschlag vom Emittenten verlangt. Das führt zu einer Reduzierung des Ertrages beim Emittenten. Im Gegensatz zu den Anleihen dürfen bei der Ausgabe von GmbH-Anleihen und Aktien kein Disagio berechnet werden.
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