Direktzusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu einmaligen oder laufenden Versorgungsleistungen, die aus eigenen Mitteln an den Arbeitnehmer oder an seine Hinterbliebenen gezahlt werden. Es ist kein externer Durchführungsweg, wie beispielsweise über Pensionskasse oder Direktversicherung. Der Vorteil einer solchen Direktzusage ist, dass selber darüber entschieden werden kann, wie die finanziellen Mittel angelegt werden oder ob sie beim Arbeitgeber verbleiben.
Direktversicherung: Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, der vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.
Unterstützungskasse:
Die Durchführung einer Versorgungszusage wird bei der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung übernommen. Da die Unterstützungskasse formal keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt, unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht und ist somit bei der Wahl der Anlage freigestellt.
Pensionskasse:
Der Arbeitnehmer erhält bei der Pensionskasse eine Zulage, die durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber oder ihm selbst finanziert wird. Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später in Form von Kapital oder Renten im Alter aus.
Pensionsfonds:
Als versicherungsähnliche Versorgungseinrichtung gilt der Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Leistung gewährt. Bei dem Pensionsfonds ist bei der Anlage der finanziellen Mittel eine hohe Aktienquote zulässig.
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