Auch bei Lebensversicherungen kommt die Bindefrist der Versicherung zum Einsatz, die eine Zeitspanne bezeichnet, in der ein Versicherungsnehmer an einen Versicherungsantrag gebunden ist. Das Versicherungsunternehmen überprüft in dieser Zeit den Antrag und hat dafür in der Regel 6 Wochen Zeit. In den AVB, VVG und dem Antragsvordruck sind die entsprechenden Regelungen festgehalten. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb dieser Zeit nicht von seinem Antrag zurücktreten. Überschreitet das Versicherungsunternehmen die Bindefrist, kann der Antragsteller sich für ein anderes Versicherungsunternehmen oder einen anderen Tarif entscheiden. Die Widerrufsfrist bleibt davon unberührt, da sie erst nach der Bindefrist beginnt.
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