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Bezugsrecht

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Bei einer Versicherung regelt das Bezugsrecht, wer die Vertragsleistung erhält. Eine wichtige Rolle spielt das Bezugsrecht gerade bei Lebensversicherung. Das entscheidet der Versicherungsnehmer bei Beantragung der Versicherung. Je nach Versicherungsfall ist meistens als Bezugsberichtigter der Versicherungsnehmer selbst festgelegt. Aber das Bezugsrecht kann auch auf andere Personen übertragen werden. Sobald der vertraglich geregelte Versicherungsfall eingetreten ist, wie z.B. das Erleben des Versicherungsablaufs, der Todesfall oder auch der Eintritt eines versicherten Ereignisses, entsteht der Anspruch.

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