Bei einer Versicherung regelt das Bezugsrecht, wer die Vertragsleistung erhält. Eine wichtige Rolle spielt das Bezugsrecht gerade bei Lebensversicherung. Das entscheidet der Versicherungsnehmer bei Beantragung der Versicherung. Je nach Versicherungsfall ist meistens als Bezugsberichtigter der Versicherungsnehmer selbst festgelegt. Aber das Bezugsrecht kann auch auf andere Personen übertragen werden. Sobald der vertraglich geregelte Versicherungsfall eingetreten ist, wie z.B. das Erleben des Versicherungsablaufs, der Todesfall oder auch der Eintritt eines versicherten Ereignisses, entsteht der Anspruch.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen