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Besteuerung von Lebensversicherungen

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Bei der Besteuerung von Lebensversicherungen sind zwei Daten ganz entscheidend: 

Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005:  

Bei Lebensversicherungsverträgen sind die Beiträge, als Sonderausgaben, steuerlich absetzbar. Damit ist die Lebensversicherung in der Auszahlung steuerfrei. Doch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre laufen 
  • die Beitragszahlungsdauer muss mindestens 5 Jahre andauern 
  • eine Todesfallsumme von mindestens 60 Prozent muss vereinbart sein  
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