Bei der Besteuerung von Lebensversicherungen sind zwei Daten ganz entscheidend:
Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005:
Bei Lebensversicherungsverträgen sind die Beiträge, als Sonderausgaben, steuerlich absetzbar. Damit ist die Lebensversicherung in der Auszahlung steuerfrei. Doch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: