LVoptimal.de Logo

Beitragsrückerstattung bei der Rentenversicherung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

In vielen Verträgen der privaten Rentenversicherung ist Beitragsrückerstattung ein fester Bestandteil. Hierbei erhalten die Hinterbliebenen die bereits eingezahlten Beiträge inkl. die erzielten Überschüsse zurückerstattet, wenn der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters, also vor Beginn der Auszahlungsphase, verstirbt. Auch während der Rentenphase kann die Beitragsrückerstattung bei der Rentenversicherung vorgenommen werden. Wenn der Versicherte in der Rentenphase verstirbt, werden von der Summe der eingezahlten Beiträge die bereits ausbezahlten Leistungen abgezogen. 

Bei einer Rentenversicherung mit einer Einmalzahlung zu Beginn der vertraglichen Laufzeit, verringert sich die Summe der Beitragsrückgewähr der Rentenversicherung mit jeder Auszahlung der vereinbarten Rente. Ist der Einmalbetrag beim Tod des Versicherten komplett aufgebraucht, werden keine weiteren Leistungen aus dem somit erloschenen Vertrag fällig. 

Versicherungsverträge ohne eine Rückerstattung sind am besten für Singles geeignet und ergeben bei geringerem Risiko eine höhere Rentenzahlung im Alter. Auch für Beamte gibt es eine Beitragserstattung bei der Rentenversicherung

Im Vergleich zu kapitalbildende Lebensversicherungen können auch private Rentenversicherungen verkauft werden. Dabei zahlt der Käufer den aktuellen Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer und führt dann den Vertrag weiter. Hierbei bleibt auch der Hinterbliebenenschutz in geringerem Umfang erhalten.  

Zurück