Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen die Beiträge zu Risiko- und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Für letztere müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
So ist bei manchen Verträgen der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen nicht mehr möglich. Steuerliche Vergünstigungen können nur noch für Policen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, in Anspruch genommen werden.