LVoptimal.de Logo

Beiträge zur Lebensversicherung und Sonderausgabenabzug

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen die Beiträge zu Risiko- und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Für letztere müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:  

  • Vertrag muss vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden sein 
  • Bei einer Rentenversicherung muss der Vertrag ohne Kapitalwahlrecht ausgestaltet sein 
  • Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht dürfen nicht vor dem Ablauf von mindestens 12 Jahren seit Vertragsschluss ausgeübt werden
  • Kapitalversicherungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden sein 

So ist bei manchen Verträgen der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen nicht mehr möglich. Steuerliche Vergünstigungen können nur noch für Policen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, in Anspruch genommen werden. 

Zurück