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Auswirkungen beim Arbeitgeber

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Vom gewählten Durchführungsweg hängen die Auswirkungen für den Arbeitgeber ab. Bei Pensionsfonds, Direktzugsage und rückgedeckter Unterstützungskasse können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dagegen sind nach § 6 a EStG Pensionsrückstellungen bei der Direktzusage erforderlich. 

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