Vom gewählten Durchführungsweg hängen die Auswirkungen für den Arbeitgeber ab. Bei Pensionsfonds, Direktzugsage und rückgedeckter Unterstützungskasse können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dagegen sind nach § 6 a EStG Pensionsrückstellungen bei der Direktzusage erforderlich.