Eine Form der Kapitaldeckung ist das Anwartschaftsdeckungsverfahren, bei dem die individuellen Ansprüche abgedeckt werden. Für die spätere Leistungserfüllung werden die Beiträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und eingezogen. Wichtig ist dabei der Grundsatz, dass zumindest der Barwert der zu erwartenden Leistungen durch die Summe aus bereits gesammeltem Deckungskapital und zukünftigen Leistungen zu jedem Zeitpunkt abgedeckt sein muss. In den Bereichen der Lebensversicherungen und den privaten Kranken- und Pensionsversicherungen wird das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet.
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