Die Lebensversicherung kann durch den Versicherungsnehmer auf Antrag beitragsfrei gestellt werden, um bei finanziellen Engpässen eine gewisse Grundsicherung aufrecht erhalten zu können, z.B. für die Hinterbliebenen.
Bei Abschluss der Renten- oder Lebensversicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer eine garantierte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einzuhalten. Wenn dies nicht mehr gegeben ist, also der Versicherungsnehmer den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, erfolgt die Beitragsfreistellung bei ausreichendem Deckungskapital durch den Versicherer. Wenn der Versicherungsnehmer die Beitragsfreistellung beantragt, muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag nicht gekündigt wird, denn eine spätere Wiederaufnahme des Vertrags ist dann nicht mehr möglich.
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