Die Altersangaben sind stets wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. Dazu sind die Antragsteller verpflichtet. Bei einer Falschangabe des Alters können Versicherungsleistungen im Nachhinein verweigert oder gekürzt werden. Der Versicherer orientiert sich bei einer Leistungskürzung an den zu wenig bezahlten Beiträgen. Die Überprüfung von Altersangaben erfolgt üblicherweise durch die Vorlage des Personalausweises.