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Agio beim Bausparvertrag

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Beim Beginn der Darlehensauszahlung kommt es bei Bausparkassen oft vor, dass ein Agio bzw. Aufgeld verlangt wird. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz des Bauspardarlehens angesetzt, um das Agio zu berechnen, das wiederum zu einer Erhöhung der Gesamtschuld gegenüber der Bausparkasse führt. Das Agio wird in die Kalkulation des effektiven Zinssatzes mit einberechnet, der Aufschluss über die tatsächlichen Kosten eines Darlehens, inkl. Abschluss- und Kontoführungsgebühren, geben kann. 

Bei Krediten ist öfters die Rede vom Disagio. Es handelt sich hier um ein Abgeld, was ein versteckter Zinssatz darstellt. Der Betrag dieses Zinssatzes wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen.  

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