Bei einem personellen Wechsel eines Schuldverhältnisses handelt es sich um eine Zession. Dabei wird die verbundene Forderung des Schuldverhältnisses, bei dem Wechsel des Gläubigers, auf den neuen Gläubiger übertragen. Diese Übertragung wird auch als Sicherungs- oder Forderungsabtretung bezeichnet. Es wird nach zwei Arten der Durchführung unterschieden, Global- und Mantelzession. Im Hinblick auf die Abtretung bestehen zwischen dem Zessionar und Zedent keinerlei Formvorschriften.