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Ablauf eines Zessionsverfahrens

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

In der Versicherungsbranche ist der Versicherungsnehmer der Schuldner bzw. der Zedent, der gegenüber dem Versicherer (Drittschuldner) die Versicherungsleistung als Forderung besitzt. Diese Absicherung der eigenen Schuld (z.B. bei einem Baudarlehen) kann der Versicherungsnehmer an seinen Gläubiger (Zessionar, z.B. Bank) abtreten. Der Zessionar wird dadurch zum neuen Gläubiger des Drittschuldners. Es handelt sich dabei um eine offene Zession, wenn der Zedent seinen Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert. Wird der Schuldner nicht informiert, ist es eine geschlossene Zession bzw. stille Abtretung. Das Einverständnis des Drittschuldners ist nicht notwendig, auch wirkt dieser nicht am Vorgang der Abtretung mit. Aber die Bonität des Drittschuldners ist wichtig, da der Zessionar entsprechende Informationen benötigt, welches Risiko er mit der Annahme der Forderung eingeht. 

Allgemein lässt sich sagen, dass jede Forderung abtretbar ist. Wichtig für die Abtretung einer Forderung ist der eindeutig und einwandfrei festzustellenden Wert der zugrundeliegenden Forderung. Eine Abtretung kann nicht durchgeführt werden, wenn es sich um eine unpfändbare oder eine sich inhaltlich ändernde Forderung handelt. 

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