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Zwei Steuervorteile durch den Verkauf von Lebensversicherungen

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
14. Februar 2020

Wer seine Lebensversicherung aus den verschiedensten Gründen nicht mehr will, muss diese nicht unbedingt kündigen, sondern kann sie verkaufen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche zwei wichtigen Steuervorteile beim Verkauf von Lebensversicherungen bestehen. Dazu liefern wir interessante Hintergründe, für wen sich der Verkauf von Lebensversicherungen überhaupt lohnen kann.

Das Modell des Zweitmarkts funktioniert so, dass man den Vertrag und die darin festgeschriebenen Ansprüche an einen spezialisierten Ankäufer abgibt. Der Anbieter kauft also alle Rechte auf die Auszahlung und bezahlt bis zum Vertragsende weiterhin Ihre Beiträge und profitiert im Gegenzug insbesondere bei älteren Verträgen von der noch garantierten Verzinsung sowie den Überschüssen und dem Schlussbonus. Andere Anbieter kaufen die Verträge und kündigen diese auf. Zeitgleich kann auch ein möglicher Widerruf geprüft werden. Wer sich über unlukrative Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Fondspolicen ärgert, lässt solche Verträge professionell abwickeln. Wir begleiten und unterstützen diese Prozesse.

Der erste Steuervorteil durch den Verkauf von Lebensversicherungen: Abgeltungssteuer sparen bei neueren Verträgen ab 2005

Dies gilt für alle steuerpflichtigen Verträge, also alle Verträge, die ab 2005 geschlossen wurden und darüber hinaus auch für alle älteren Verträge, die später steuerpflichtig wurden, weil sie etwa für eine Finanzierung hinterlegt wurden oder gewerblich genutzt worden sind.

Werden diese Verträge gekündigt oder laufen sie bis zum Vertragsende weiter, fällt bei der Auszahlung eine Abgeltungssteuer auf den Gewinn an. Diese beträgt 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und wird nicht auf die gesamte Auszahlungssumme, sondern nur auf den Gewinn (Kapitalertrag) fällig, aber dann meist voll berechnet. Der Gewinn aus einer Kapitallebensversicherung errechnet sich aus der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der tatsächlich ausbezahlten Summe. Sie müssen also im Normalfall damit rechnen, dass ein Viertel der Auszahlungssumme an das Finanzamt geht.

Beim Verkauf dieser neueren steuerpflichtigen Verträge hingegen bieten viele Anbieter an, einen Teil der anfallenden Kapitalertragssteuer, zum Beispiel in Höhe von 30 Prozent, zu übernehmen, also über die Verkaufssumme hinaus als Bonus zu bezahlen. Das ist möglich, weil der neue Inhaber der Versicherung (in der Regel eine juristische Person) bei einer Kündigung andere Steuersätze zu bezahlen hat. Den Vorteil daraus geben manche Unternehmen an Sie weiter.

EXKURS: Steuer auf halben Gewinn

Läuft ein Vertrag aus oder wird der Vertrag kündigt, kann auch nur der halbe Gewinn besteuert werden – insbesondere, wenn diese weiteren Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Laufzeit des Vertrages besteht mindestens seit 12 Jahren
  • Der Versicherte ist bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (bei Verträgen ab 2012 mindestens 62 Jahre)

Der zweite Steuervorteil durch den Verkauf von Lebensversicherungen: Verkaufsverluste steuerlich in der Anlage KAP geltend machen

Dies betrifft den Fall, wenn Sie Ihren Vertrag mit Verlust verkaufen müssen. Das heißt, dass die Summe der bisher eingezahlten Beiträge für Ihre Lebensversicherung unterhalb des Verkaufswertes liegt. Hier haben Sie die Möglichkeit, diesen Verkaufsverlust in der Anlage KAP Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Sofern Sie weitere Kapitalerträge erzielt haben, würde dann dieser Verkaufsverlust Ihre Steuerlast entsprechend mindern. Der Verlust aus dem Verkauf kann ein Jahr rückwirkend oder 10 Jahre in der Zukunft genutzt werden. Dazu haben wir ein kurzes Video erstellt:

Übrigens zahlen Sie bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden in der Regel keine Steuer beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung. Voraussetzung hier ist unter anderem, dass Sie mindestens fünf Jahre in den Vertrag einbezahlt haben und das Kapital als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

Besonders lohnenswert ist der Verkauf, wenn Lebens- und Rentenversicherungsverträge einen Verlust aufweisen. Sind die eingezahlten Beiträge höher als der tatsächliche Wert der Police, kann ein üppiger Steuervorteil entstehen. Wer teure Provisionstarife abgeschlossen hat, hat in den ersten 15 Jahren häufig immer einen Verlust im Vertrag. Eingezahlte Beiträge als Summe im Verhältnis zum tatsächlichen Wert und Verkaufspreis. Das Defizit können Sie die nächsten 10 Jahre mit Finanzerträgen (EstG §20, Abs. 6) verrechnen.

Welche Art Verträge an Lebensversicherungen können Sie verkaufen?

Ankäufer von LV-Policen kaufen in der Regel nicht einfach jede Verträge. Meist müssen die LV-Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dass der Vertrag für einen Kauf auch lukrativ ist:

Typische Kriterien für den Verkauf von Lebensversicherungen:

  • Der Versicherer ist von der Bafin beaufsichtigt und darf sich nicht in der Abwicklung (Run-Off) befinden
  • Der Rückkaufswert des Vertrags (beim Versicherer) erreicht eine bestimmte Summe, die häufig bei 5.000 oder 10.000 Euro liegt
  • Der Vertrag hat noch eine Mindestvertragslaufzeitwie beispielsweise mindestens noch fünf Jahre
  • Der Vertrag bietet gute Garantiezinsen, was auf ältere Verträge vor 2005 oder vor 2012 zutrifft

In jedem Falle prüfen die Käufer von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt jeden Vertrag und dessen Risikostruktur genau, was auch so weit geht, dass ein Ankäufer von kleineren Versicherungsunternehmen nur einen bestimmten Prozentsatz an Verträgen aufkaufen.

Eine Kündigung ist manchmal für Verträge mit noch kurzen Laufzeiten eine gute Option, aber als Erstes sollten Versicherte mit der Absicht ihre Lebensversicherung zu verkaufen professionellen Rat mit Ihrem Versicherer oder besser noch mit unabhängigen Versicherungsexperten wie LVoptimal.de suchen. Im unverbindlichen Gespräch können wir gemeinsam Ihre Optionen sondieren und verschiedene Varianten durchrechnen, um Ihnen dann Ihnen mögliche Lösungswege vorzuschlagen.

Fazit

Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit und damit verbundener Verdienstausfall sowie unvorhersehbare Ausgaben sind nur einige Gründe, warum Versicherte ihre Lebensversicherung vorzeitig verkaufen müssen. Die vorzeitige Vertragsablösung von Finanzprodukten wirkt sich in aller Regel auf die Höhe der Auszahlsumme aus. Folgende zwei Steuervorteile können Sie beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung beachten und für sich nutzen: Im ersten Fall bietet der Verkauf der eigenen Lebensversicherung (Verträge ab 2005) die Möglichkeit, quasi als Bonus einen Teil der in jedem Falle anfallenden Kapitalertragssteuer vom Anbieter obendrauf zu erhalten. Im zweiten Fall können Sie den Verlust aus dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnen.