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Wie entsteht eine Überschussbeteiligung?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
2. August 2019

Die Überschussbeteiligung einer Lebensversicherung ist für die Versicherten oftmals entscheidend, genau hier glänzen aber einige Versicherer nicht immer mit Transparenz. Wir bringen mehr Licht ins Dunkel. Mit den Überschussbeteiligungen partizipieren die Versicherten an den erwirtschafteten Gewinnen ihres Versicherers. Durch diese jährliche Gewinnbeteiligung steigen nämlich die Verzinsung des angelegten Kapitals und die Versicherungssumme. Die Höhe hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren wie dem Anlageerfolg oder der Beitragskalkulation des Versicherers ab. Lesen Sie hier, wie eine Überschussbeteiligung entsteht, wie hoch sie ausfallen kann, wer Anspruch darauf hat und wie man damit sogar seinen LV-Beitrag senken kann.

LV-Rendite: Wie entsteht eine Überschussbeteiligung?

Überschüsse bei Lebensversicherungen entstehen ganz allgemein immer dann, wenn Versicherer höhere Erträge erwirtschaften als sie für gegebene Garantien (Garantiezinsen) benötigen.

Hier finden Sie die relevanten Überschussarten bei Lebensversicherungsunternehmen im Überblick:

  • Zinsgewinne durch eine rentable Anlage (Zinsanlagen, Fonds, Investitionen in Wertpapiere) der Beiträge am Kapitalmarkt
  • Kostengewinne durch eine effektive Verwaltung
  • „Sterblichkeitsgewinne“ durch weniger Todesfälle/Versicherungsfälle im Kalenderjahr als kalkuliert

Bei der Überschussbeteiligung unterscheidet man nach laufender Überschussbeteiligung, die jährlich ausgezahlt wird, und dem Schlussüberschussanteil, der einmalig am Schluss anfällt. Im Gegensatz zum Garantiezins gehört die Überschussbeteiligung nicht zur sogenannten garantierten Ablaufleistung.

Wer hat Anspruch auf eine Überschussbeteiligung?

In § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist geregelt, dass Versicherten eine Beteiligung an den Gewinnen seines LV-Anbieters zusteht, die mit den monatlich eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet wurden. Es sei denn, Überschussbeteiligungen wurden insgesamt ausgeschlossen. Hier heißt es unter anderem: Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen. Wie andere Branchen mit Finanzprodukten unterliegen auch Lebensversicherer strengen Vorgaben und Kontrollen durch den Gesetzgeber. Welche Vereinbarung für Sie zutrifft, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

Überschussbeteiligungen werden unabhängig von der Art der Lebensversicherung an die Versicherten ausgezahlt, so profitieren auch Versicherungsnehmer mit einer Risikolebensversicherung, die ja im Normalfall keinen Sparanteil hat, also kein Kapital bildet, von der Gewinnbeteiligung.

Für folgende Arten von Versicherungen kann man eine Überschussbeteiligung erhalten:

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind von einer Überschussbeteiligung ausgeschlossen.

Wie hoch fallen die Überschussbeteiligungen aus?

Analog zu den Überschussarten bei Lebensversicherungen hängt die Höhe im Wesentlichen davon ab, wie hoch das Kapitalanlageergebnis (Wie erfolgreich war die Anlagestrategie des Versicherers am Kapitalmarkt in dem Jahr?), das Risikoergebnis (Wie viele Versicherte sind vor Ende der vereinbarten Laufzeit – vorzeitige Versicherungsfälle – verstorben?) und das Kostenergebnis (Wie kostensparend hat der Versicherer gewirtschaftet?).

Überschüsse beziehungsweise Kostengewinne im Bereich Verwaltung entstehen häufig, da die Versicherer ihre Verwaltungskosten sicherheitshalber bei Vertragsbeginn fast immer höher ansetzen, als sie zu dem Zeitpunkt tatsächlich sind.

In der Regel werden Überschüsse über den handelsrechtlichen Jahresabschluss festgestellt. Laut Gesetzgeber müssen diese Erträge, also die Zins- und Risikoüberschüsse beziehungsweise mögliche Kosteneinsparungen aus diesen Anlagen, zu unterschiedlichen Mindestanteilen an die Versicherten ausgeschüttet werden.

Übersicht Gesetzliche Überschussbeteiligung (Mindestausschüttungsquoten laut Mindestzuführungsverordnung – MindZV) nach den Überschussarten:

  • Überschüsse aus der Kapitalanlage 90 Prozent
  • Überschüsse aus dem Risikoergebnis 90 Prozent
  • Überschüsse aus Kosten 50 Prozent

Je gewinnbringender die Anlageform ist, umso höher fallen auch die Überschussanteile aus. Der Trend geht dahin, dass die Überschüsse aus Kapitalanlagen angesichts der Mini-Zinsen immer geringer ausfallen und demnach die beiden anderen Überschussquellen umso wichtiger für die Versicherten werden.

Um die Überschussanteile einem jeweiligen Vertrag zuzuordnen, wird der Versicherer im Normalfall nach dem Verursachungsprinzip den relativen Anteil ermitteln, der dem Versicherten beziehungsweise dessen Vertrag gutgeschrieben und so das bisher angesammelten Vermögen vergrößert.

Zuordnung der Überschüsse

Die Versicherer haben über die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestausschüttungsquoten (siehe oben) hinaus, weitgehend freie Hand, wie sie die laufenden Überschüsse an die Versicherten verteilen. Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, welche Form der Überschussbeteiligung zum Tragen kommt. Die laufende Überschussbeteiligung wird in jedem Fall den Verträgen jährlich und unwiderruflich zugeteilt. Für die weitere Überschussverwendung bei der Renten- und Lebensversicherung kommen in der Regel entweder die verzinsliche Ansammlung oder das Bonussystem in Frage.

Die verzinsliche Ansammlung

Hier wird die jährlich erwirtschaftete Überschussbeteiligung auf einem Konto angesammelt und einmal pro Jahr dem Vertragsguthaben gutgeschrieben und ab dem folgenden Jahr dann automatisch mit verzinst. Auf diese Weise wird die Ablaufleistung beziehungsweise Rente kontinuierlich gesteigert.

Das Ansammlungsguthaben bekommt der Versicherte bei Ablauf der Lebensversicherung als Überschussbeteiligung inklusive der garantierten Versicherungssumme und etwaiger Schlussüberschüsse ausgezahlt.

Je nach vertraglicher Gestaltung kann der Versicherte bestimmen, ob sein Versicherer die Überschussbeteiligungen seiner Lebensversicherung zum Beispiel verzinslich anlegen oder direkt in Fonds investieren soll.

Das Bonussystem

Das Bonussystem ist weit verbreitet. Hier haben die Überschüsse den Effekt, dass sie die garantierte Leistung erhöhen. Dafür werden sie jedes Jahr als Einmalbeitrag für eine Erhöhung der Versicherungssumme, gegebenenfalls der Todesfallleistung beziehungsweise der versicherten Rente nach Rentenbeginn verwendet. Für den Rest der Vertragslaufzeit ist das so gebündelte Kapital wiederum überschussberechtigt, sodass sich die Versicherten über einen Zinseszinseffekt freuen können.

Die Verrechnung mit Beiträgen

Es liegt eigentlich nahe, die Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen zur Lebensversicherung zu verrechnen. Dadurch verringern sich die Beitragskosten bei gleichbleibender Versicherungssumme. Allerdings wird diese Verwendungsart, also die Verrechnung mit den LV-Beiträgen, im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen nur in Ausnahmefällen vereinbart, da die kontinuierlich sinkenden Beiträge dem eigentlich bezweckten Sparvorgang zuwiderlaufen. Bei der Risikolebensversicherung hingegen wird es häufiger vereinbart, da beim Verzicht auf anderweitige Überschussbeteiligungen durch die Verrechnung ein gleichbleibender Todesfallschutz mit geringen Beiträgen angestrebt wird.

Den LV-Beitrag senken

Mit der Verrechnung der Überschussbeteiligung mit den LV-Beiträgen können die Beitragszahlungen signifikant sinken. Hier müssen sich die Versicherten im Klaren sein, dass bei Renteneintritt oder mit Vertragsende die Auszahlung dann geringer ausfällt, da nur die versicherten Leistungen ohne die Überschüsse ausgezahlt werden. Um seine LV-Beiträge senken zu können, lohnt es sich, ganz allgemein deren Effektivität prüfen zu lassen. Nicht selten gibt es Konstruktionsfehler in Verträgen oder versehentliche Doppelversicherungen zum Beispiel nach Heirat. Übrigens: Wer vorsätzlich die gleiche Versicherung doppelt abschließt, um mehrfach abzukassieren, macht sich des Betrugs strafbar. Die Versicherungsexperten von LVoptimal.de prüfen unverbindlich Ihre Verträge, lesen auch das Kleingedruckte und geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung.

 Genauso wie die Abkürzung der Versicherungsdauer hat auch die Barauszahlung der Überschussbeteiligung heutzutage an Bedeutung fast vollständig verloren.

Die Abkürzung der Versicherungsdauer

Die Abkürzung der Versicherungsdauer würde so funktionieren, dass die jährlichen Überschussanteile nicht in die Versicherungssumme, sondern in das Deckungskapital fließen. Sobald dieses Kapital früher als vereinbart auf die ursprüngliche Versicherungssumme anwächst, also erreicht oder überschreitet, ist die Vertragsdauer beendet. Inzwischen regelt diesen Fall die sogenannte Abrufklausel. Diese ist Teil des Versicherungsvertrags und regelt, dass der Versicherte bei Erreichen des Deckungskapitals eine Beendigung des Vertrages verlangen kann – und zwar ohne Stornoabzug und Verzicht auf den Schlussüberschussanteil.

Fazit

Überschüsse in der Lebensversicherung entstehen einfach ausgedrückt dann, wenn die Summe der Beitragseinnahmen die Summe der Ausgaben des Versicherers übersteigt. Dieser erwirtschaftete Gewinn aus Kapitalanlagen, einem positiven Risikoergebnis oder kostensparender Verwaltung muss laut gesetzlicher Regelung an die Versicherten in vorgegebenem Rahmen verteilt werden. Wie das geschieht, ist abhängig von der Firmenpolitik des jeweiligen Unternehmens. Mögliche Optionen sind die verzinsliche Ansammlung, das Bonussystem oder seltener, die Reduzierung des monatlichen Beitrags.

Abhängig von der gewählten Variante wird durch mögliche Überschüsse bereits ab den ersten Vertragsjahren beispielsweise die Garantieverzinsung aufgestockt oder bei einer Rentenversicherung die Rentenleistung, bei der Risikolebensversicherung die Todesfallsumme sowie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die Berufsunfähigkeitsrente erhöht.

Zur Erinnerung: Während der festgelegte Garantiezins bei Vertragsablauf auf jeden Fall ausgezahlt wird, haben Versicherte auf ein jährliches Aufkommen beziehungsweise die Höhe der Überschussbeteiligung grundsätzlich keinen Anspruch. Vielmehr zählt hier eine besonnene Wahl des Anbieters und eine passgenaue Ausgestaltung der Verträge für eine optimale Absicherung im Alter. Hier empfiehlt es sich, Unterstützung von kompetenten Versicherungsexperten mit Marktüberblick und jahrzehntelanger fachlicher Expertise zu suchen – all das bietet das Beraterteam von LVoptimal.de.