Die DBV ist eine Tochtergesellschaft der AXA Gruppe und betreut Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst. Seit einigen Jahren vertreibt das Unternehmen ausschließlich die Produkte der AXA. Auch wurden 2016 die bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen an den internationalen Konzern verkauft. Für viele Kunden führte dies zu Verunsicherung. Spätestens, nachdem die DBV einigen Versicherten die vorzeitige Auszahlung ihrer Sparverträge anbot. Daher stellen sich die betroffenen Kunden die Frage, ob ihr Geld noch sicher ist. In unserem Praxis- und Erfahrungsberichten erfahren sie mehr rund um den Verkauf der Deutschen Beamtenversicherung und die Rentabilität ihrer Altersvorsorge.
Die seit mehr als 140 Jahren auf dem Markt tätige DBV Versicherung bietet Versicherungsprodukte zur Beamtenversorgung und Personen im Öffentlichen Dienst. 2006 verschmolz das Unternehmen mit der AXA Gruppe und behielt dabei ihr Kerngeschäft als Betreuer von Beamten und des Öffentlichen Dienstes weiter. Schrittweise wurden alle Produkte in den AXA-Konzern integriert, der heute als Risikoträger gilt. Seit 2016 bietet die Deutsche Beamtenversicherung keine eigenen Versicherungslösungen mehr an. Sondern greift komplett auf die Produktpalette der AXA zurück.
Anschrift:
DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung65170 Wiesbaden |
Bei einem „Run-off“ übertragen die Versicherer ihre bestehenden Versicherungen an eine andere Gesellschaft. Dies geschah zwischen der Deutschen Beamtenversicherung und der AXA. Für DBV-Kunden blieben ihre Konditionen erhalten. Denn die Verträge werden unverändert fortgeführt und das vorhandene Kapital mitübertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung stellt zudem sicher, dass der Übernehmer (die AXA) über ausreichend Kapital verfügt, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Somit ist das Geld auch nach einem Verkauf sicher.
Verkauft ein Versicherungsunternehmen seinen Bestand, muss das nicht zwangsweise ein Grund für eine Vertragsauflösung sein. Denn die Versicherten könnten sogar profitieren. Schließlich kann der Zusammenschluss für eine Gesellschaft eine erhebliche Kosteneinsparung in der Verwaltung bedeuten. Und an den dabei erzielten Überschüssen muss sie ihre Kunden beteiligen.
Ob eine Kündigung infrage kommt, ist somit nicht vom Verkauf abhängig. Sondern von den Gebühren und Erträgen des Vertrages.
Bei einigen AXA-Verträgen, die zwischen 2006 und 2018 abgeschlossen wurden, beträgt die Rendite lediglich ein Prozent. Zudem zieht sich der Versicherer zunehmend aus dem Geschäft der kapitalbildenden Lebensversicherung zurück. Daher verkauft er einen Großteil seines Bestandes an ausländische Investoren. Diese müssen die vereinbarten Garantien beibehalten, aber keine Überschüsse garantieren. Somit könnten die Überschussbeteiligungen in den kommenden Jahren spürbar sinken.
Da die DBV zur AXA gehört, können auch Verträge der Deutschen Beamtenversicherung betroffen sein. Ob dies der Fall ist und ob sich die Lebensversicherung noch lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Dafür ist es wichtig, den Vertrag, die damit verbundenen Kosten und die Konditionen individuell zu prüfen.
Die Höhe der Kosten ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Allerdings verlangen alle Versicherer die folgenden Gebühren für Vorsorgeprodukte:
Der Rückkaufswert gibt Aufschluss darüber, wie rentabel ein Vertrag ist. Denn er setzt sich aus den bereits einbezahlten Beiträgen, Zinsen und Überschüssen zusammen. Dabei handelt es sich um die Summe, die Versicherte erhalten, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig auflösen.
In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert unter dem einbezahlten Kapital. Denn anfangs werden Gebühren wie die Abschlusskosten verrechnet. Sollte der Wert auch nach Jahren noch geringer als der Beitragsaufwand sein, lässt dies auf eine schlechte Rendite schließen.
Ist eine Lebensversicherung bei der DBV oder einem anderen Versicherungsunternehmen nicht mehr rentabel, sollten die Versicherten reagieren. Dafür haben sie verschiedene Möglichkeiten:
Erwirtschaftet eine Altersvorsorge wenig Erträge, muss sie nicht sofort aufgegeben werden. Es kann ausreichen, den Vertrag anzupassen. So kann eine Aufstockung der Beiträge die Gewinne positiv beeinflussen und erhöhen. Oder die Prämie auf den Mindestbeitrag herabgesetzt werden, um zumindest einen geringen Betrag zu sparen. Ein unabhängiger Versicherungsexperte kann eine Renditeberechnung vornehmen und die Rentabilität der Absicherung prüfen.
Wird eine Police beitragsfrei gestellt, zahlen die Kunden nicht mehr in die Versicherung ein. Die Gesellschaft ermittelt anhand des vorhandenen Kapitals eine neue Ablaufleistung und wirtschaftet bis zur Auszahlung mit dem Geld weiter. Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass weiterhin Gebühren anfallen, die das Guthaben schmälern.
Kündigen die Versicherten ihren Vertrag, zahlt ihnen die DBV den angegebenen Rückkaufswert aus. Die Summe können Sparer in eine andere Altersvorsorge mit mehr Rendite investieren. Doch wird eine vorzeitige Vertragsaufhebung selten empfohlen. Denn sie ist aufgrund der Stornogebühren mit Verlusten verbunden.
Auf dem Zweitmarkt lassen sich insbesondere alte Verträge mit hohen Garantiezinsen verkaufen. Dabei geben die Versicherten ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Ankäufer ab. Dieser entschädigt sie mit einem Ankaufspreis, der über dem Rückkaufswert liegt. Denn er führt die Police fort, bis diese zur Auszahlung kommt. Daher ist ein Policenverkauf meist rentabler als eine Kündigung.
Erwirtschaftet eine alte Lebensversicherung kaum Erträge, ist der Widerruf eine gute Option, darauf zu reagieren. Denn dabei widerrufen die Versicherten ihren Vertrag von Beginn an. Der Versicherer muss ihnen alle Beiträge inklusive Zinsen erstatten. Er darf lediglich eine Risikogebühr sowie Verwaltungskosten verlangen.
Widerrufen lassen sich Verträge, die nach Gesetzesvorgaben ungültig sind. Und davon sind viele Altverträge betroffen. Alternativ kann die Möglichkeit bestehen, vom Vertrag zurückzutreten.
Zwischen 1994 und 2007 wurden unzählige Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Denn sie erhielten die Unterlagen mit der Rechtsbelehrung erst nachdem sie den Vertrag abgeschlossen hatten. Dabei müssen diese mit Vertragsabschluss übergeben werden.
Dieser Fehler hat zur Folge, dass 2021 reihenweise Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Dabei widerrufen sie ihre Police und erhalten ihr einbezahltes Kapital häufig mit Gewinnen zurück. Auch bei der DBV werden viele der früher verwendeten Belehrungen den rechtlichen Vorgaben nicht gerecht.
Als unabhängige Experten für Lebens- und Rentenversicherung wissen wir, was bei einer Altersvorsorge wichtig ist. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vertrag ausreichend Rendite erwirtschaftet. Und wenn nicht, zeigen wir Ihnen auf Sie zugeschnittene Alternativen auf. Außerdem stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Widerrufsrecht von Altverträgen zur Verfügung.
Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre Altersvorsorge. Wenn Sie unseren kostenlosen Zweitmeinungsservice nutzen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
Sollen wir zusätzlich Ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht überprüfen, senden Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail:
Übersenden Sie uns Unterlagen nur in elektronischer Form. Niemals sollten Sie die Originaldokumente mit der Post verschicken.
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