Der Bundesgerichtshof hat 2017 die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Vertragsschluss zwischen 1994 und 2007 zugelassen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch für bereits gekündigte Verträge. Von oberster Instanz wurden die Verbraucherrechte folgendermaßen gestärkt: Hat ein Versicherungsunternehmen seine Mitglieder nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht belehrt, haben diese ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Diese Ausübung des […]