Bei der Generali Versicherung gab es in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen. Kunden, die zuvor einen Vertrag bei der „Generali Lebensversicherung“ hatten, bekommen seit 2019 Post von der „Proxalto Lebensversicherung“. Aachen Münchener-Kunden wiederum von der Generali. Ein wirres Konstrukt, das bei vielen Versicherten zu Verunsicherung führt. In unserem Praxis- und Erfahrungsbericht erklären wir, welche Änderungen es in den letzten Jahren gab. Außerdem, ob sich die Lebensversicherung noch lohnt.
Die 1831 in Triest gegründete Generali gehört weltweit zu den größten Versicherern auf dem Markt. Doch zuletzt überhäuften sich die Schlagzeilen rund um den Konzern. Denn im Juni 2019 verkaufte der Versicherer mehr als vier Millionen Lebensversicherungsverträge an die Viridium Gruppe. Dort werden die Policen unter der Proxalto Lebensversicherung fortgeführt.
Ein Jahr später erfolgte eine weitere Änderung: Die zu dem Konzern gehörende Aachen Münchener wurde in „Generali Deutschland Lebensversicherung AG“ umbenannt. Außerdem werden die Produkte ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung vertrieben.
Zusammengefasst bedeutet das, ehemalige Generali-Kunden erhalten seit 2019 Post von der Proxalto. Frühere Aachen-Münchener Kunden von der Generali Deutschland Lebensversicherung.
Anschrift:
Für Proxalto- ehemals Generali-Kunden:
Proxalto Lebensversicherung AG20083 Hamburg |
Für Generali- ehemals Aachen Münchener-Kunden:
Generali Deutschland Lebensversicherung AGAachenMünchener-Platz 152064 Aachen |
Bei einem „Run-off“ übertragen die Versicherungsgesellschaften ihren Bestand an ein anderes Unternehmen. Dieses führt die Verträge unverändert fort. Daher bleiben die vereinbarten Leistungen vollständig erhalten. Außerdem überträgt der bisherige Versicherer das Kapital an die neue Gesellschaft. Zusätzlich muss der Übernehmer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung nachweisen, dass er über ausreichend Mittel verfügt, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Geld ist somit auch nach dem Verkauf der Lebensversicherung sicher.
Ein Run-off muss kein Grund für eine Kündigung sein. Die Versicherungsnehmer könnten sogar davon profitieren. Denn der Verkauf kann eine erhebliche Kosteneinsparung bei der Vertragsverwaltung bewirken. Und an den daraus resultierenden Überschüssen muss der Versicherer seine Kunden beteiligen.
Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte nicht von einem Verkauf abhängig sein. Sondern davon, ob der Vertrag rentabel ist.
Ob eine Lebensversicherung noch lukrativ ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Proxalto übernimmt alle Garantien und Zusagen. Wer zuvor einen hohen Garantiezins vereinbart hatte, behält diesen bei. So können insbesondere Altverträge mit einer guten Verzinsung rentabel sein.
Dem gegenüber stehen die Anbieterkosten. Denn jeder Versicherer verlangt Gebühren für den Vertragsabschluss und dessen Verwaltung. Diese schmälern das Kapital. Und sie sorgen dafür, dass sich das Guthaben trotz guter Rendite kaum erhöht.
Ob sich der Vertrag lohnt, muss also individuell geprüft werden. Dabei ist es wichtig, die Ablaufleistung und die Konditionen den Anbieterkosten gegenüberzustellen.
Die Kosten variieren je nach Anbieter. Doch verlangen alle Versicherer die folgenden Gebühren für den Abschluss und die Verwaltung ihrer Vorsorgeprodukte:
Der Rückkaufswert beziffert die Summe, die Versicherte ausbezahlt bekommen, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Darin enthalten sind die einbezahlen Beiträge, Zinsen und Überschüsse. Abzüglich der Anbieter- und Stornokosten. Die Höhe der Summe ist somit vom Sparbetrag, der Vertragslaufzeit, der Rendite und den Anbietergebühren abhängig.
Bei einer Lebens- und Rentenversicherung ist der Rückkaufswert ein Indikator für die Rentabilität des Vertrages. In den ersten Versicherungsjahren liegt dieser häufig unter den einbezahlten Beiträgen. Denn anfangs verrechnet der Versicherer die Gebühren. Sollte der Wert nach Jahren noch unter dem aufgewendeten Kapital liegen, kann das auf eine geringe Wertentwicklung schließen lassen. Oder zu hohe Anbieterkosten.
Stellt sich die Lebensversicherung als nicht mehr rentabel heraus, sollten die Kunden reagieren. Dafür haben sie verschiedene Optionen:
Es kann ausreichend sein, den Vertrag zunächst anzupassen. Durch eine Erhöhung der Beiträge lässt sich die Rendite verbessern. Oder die Prämie wird herabgesetzt, um zumindest einen kleinen Beitrag zu sparen. Bei diesem Vorgehen sollte ein Versicherungsberater eine Renditeberechnung vornehmen.
Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, zahlen die Kunden keine Beiträge mehr ein. Der Versicherer errechnet mit dem vorhandenen Guthaben eine neue Ablaufleistung. Zwar können weiterhin Erträge erwirtschaftet werden, doch fallen Gebühren an. Und diese können die Gewinne und die Versicherungssumme schmälern.
Eine Kündigung lohnt sich nur, wenn der Vertrag nicht mehr lukrativ ist oder zu hohe Kosten beinhaltet. Denn dieses Vorgehen ist mit Verlusten verbunden. Sollte dennoch eine Kündigung in Betracht gezogen werden, lässt sich der Rückkaufswert nutzen und in eine alternative Altersvorsorge investieren.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung wird die Police auf dem Drittmarkt angeboten. Ein Ankäufer kauft den Vertrag und führt ihn bis zum Ablauftermin fort. Die bisherigen Versicherten entschädigt er mit einer Summe, die über dem Auszahlungsbetrag bei einer Kündigung liegt. Doch lässt sich nicht jede Police verkaufen. Ankäufer interessieren sich insbesondere für garantierte Kapitallebensversicherungen mit hohen Zinsen.
Der Widerruf einer Lebensversicherung ist die beste Möglichkeit, wenn die Absicherung nicht mehr rentabel ist. Denn dabei treten die Versicherungsnehmer von Anfang an von ihrem Vertrag zurück. Somit muss der Versicherer den Kunden ihre Beiträge inklusive Zinsen erstatten. Er darf lediglich eine Risikogebühr und Verwaltungskosten einbehalten.
Widerrufen lassen sich Policen, bei denen die Versicherungsnehmer falsch über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Denn ein Vertrag ist ungültig, wenn die Kunden ihre Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss erhielten. Und davon sind viele zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Versicherungen betroffen. Alternativ kann die Möglichkeit bestehen, von dem Vertrag zurückzutreten.
Erhielt ein Versicherungsnehmer die Widerrufsbelehrung nicht fristgemäß, kann er seine Lebensversicherung widerrufen. Der Verkauf des Bestandes an die Proxalto hat darauf keine Auswirkungen.
Als Experten für Lebens- und Rentenversicherungen sind wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge behilflich. Wir prüfen die Rendite Ihrer bestehenden Versicherung, ein Widerrufsrecht bei Altverträgen und alternative Absicherungen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Altersvorsorge ertragsreicher zu gestalten und bedarfsgerecht für das Rentenalter vorzusorgen.
Wir überprüfen unverbindlich Ihre Renten- oder Lebensversicherung. Sie möchten unseren kostenfreien Zweitmeinungsservice nutzen? Dann benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn wir außerdem Ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht prüfen sollen, übersenden Sie uns folgende Dokumente per E-Mail:
Mail: info@lvoptimal.de
Fax: 030 – 208 497 557
WhatsApp (für Fotos): 0159 01558988
Beachten Sie, dass Sie uns alle Unterlagen nur in elektronischer Form übersenden. Niemals sollten Sie die Originaldokumente mit der Post schicken.