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Beiträge für Lebensversicherung nicht mehr bezahlbar?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
5. August 2019

Was kann ich tun, wenn ich die Beiträge zu meiner Lebensversicherung nicht bezahlen kann?

Plötzlich arbeitslos oder langzeitkrank. Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung (LV) hatten Sie das gute Gefühl, endlich mal rechtzeitig für sich und Ihre Familie fürs Alter vorgesorgt zu haben. Nicht selten geraten Versicherte unverschuldet in die Situation von finanziellen Engpässen oder sogar echten Notlagen. Wir erklären hier, was Sie tun können, wenn Sie die monatlichen Beiträge für die Lebensversicherung – vorrübergehend oder überhaupt – nicht mehr aufbringen können.

Grundsätzlich gilt, dass die Lösung nicht heißen sollte, die Situation einfach auszusitzen. Die Folge von mehreren nichtbezahlten Raten ist in der Regel die Kündigung seitens des Anbieters Ihrer Lebensversicherung. Eine Kündigung ist für sehr junge Verträge, das heißt für Verträge, die erst sehr kurz laufen, möglicherweise eine Option, aber als Erstes sollten Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch mit Ihrem Versicherer oder besser noch mit unabhängigen Versicherungsexperten wie LVoptimal.de suchen. So können wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir machen uns ein Bild von Ihrer Situation, rechnen verschiedene Optionen durch und schlagen Ihnen mögliche Lösungswege vor.

Für einen ersten Überblick stellen wir Ihnen die relevanten Optionen vor, wenn Sie die Beiträge Ihrer Lebensversicherung nicht bezahlen können.

Ihre Optionen, wenn Sie Ihre Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr zahlen können im Überblick:

  • Variante #1 Die Lebensversicherung kündigen
  • Variante #2 Die Lebensversicherung (vorübergehen) beitragsfrei stellen
  • Variante #3 Die Beiträge zur LV stunden
  • Variante #4 Zahlungsweise der Lebensversicherung ändern
  • Variante #5 Versicherungssumme der Lebensversicherung verringern
  • Variante #6 Lebensversicherung weiterverkaufen
  • Variante #7 Widerspruch gegen den LV-Vertrag einlegen

Variante #1 Die Lebensversicherung kündigen

An eine Kündigung denken die meisten Versicherten in finanziellen Notlagen als Erstes. Hier muss dem Versicherten bewusst sein, dass die Versicherung bei einer Kündigung nur den sogenannten Rückkaufswert zahlt. Gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss liegt dieser unter der Summe der eingezahlten Beiträge, da der Versicherer vorrangig die entstandenen Abschlusskosten mit den schon geleisteten Beiträgen verrechnet.

Zudem verzichtet der Versicherte mit einer Kündigung teilweise oder komplett auf den Schlussüberschuss, der erst zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird und für die Rendite der Lebensversicherung mitentscheidend ist. Aus rein finanziellen Nöten eine Versicherung mit lukrativer Rendite zu kündigen, ist aus heutiger Sicht sehr gut zu überdenken. Während der Garantiezins heute bei 0,9 Prozent liegt (Stand 2018), waren es bei älteren Verträgen noch bis zu 4 Prozent. Eine Verzinsung, die in der aktuellen Zinsflaute nicht zu erreichen ist.

Variante #2 Die Lebensversicherung (vorübergehen) beitragsfrei stellen

Ein mittlerweile häufig zu beobachtender Weg ist, die Lebensversicherung (vorübergehend) beitragsfrei zu stellen. Hier bleibt die Lebensversicherung bestehen, obwohl Sie keine Beiträge mehr zahlen. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie wie ursprünglich festgelegt die Versicherungssumme als Einmalzahlung oder monatliche Leistung. Bei der Beitragsfreistellung verringern sich der Risikoschutz und die Versicherungssumme teilweise erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach ein bis drei Jahren nach Abschluss.

Variante #3 Die Beiträge zur LV stunden

Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen können Sie Ihre Versicherung darum ersuchen, die Beiträge zur LV zu stunden, das heißt, die Zahlungen aufzuschieben. Üblich ist die Stundung der LV-Beiträge für ein halbes Jahr, bei eingetretener Arbeitslosigkeit räumen Versicherer oft auch ein Jahr ein. Nach Ablauf der Stundungszeit muss der Versicherte die Beiträge in aller Regel verzinst nachzahlen. 

Unser Tipp:

Alternativ können Sie Ihren Versicherer bitten, die Laufzeit zu verlängern. Hier bleibt die Versicherungssumme (Ablaufleistung) gleich, aber durch die zeitliche Streckung verringern sich Ihre Beiträge.

Variante #4 Zahlungsweise der Lebensversicherung ändern

Oft genügt es schon, die Zahlungsweise der Beiträge zur LV zu ändern. Mehrere kleine Raten sind für viele Versicherte leichter aufzubringen als ein Jahresbeitrag oder ein halbjährlicher Beitrag. Die Umstellung bedeutet allerdings in der Regel insgesamt etwas höhere Beträge, denn die meisten Versicherer erheben zum Beispiel für den erhöhten Verwaltungsaufwand monatlicher Zahlungen Gebühren. Sie müssen unbedingt vorab klären, dass die Umstellung auf eine monatliche Zahlweise auch wirklich die Beiträge reduziert. Manche Versicherer „stecken“ die höheren Einzahlungen nämlich in die Versicherungsleistung, das heißt, Sie bekommen am Ende mehr.

Variante #5 Versicherungssumme der Lebensversicherung verringern

Die Beiträge zur Lebensversicherung werden ja unter anderem von der vereinbarten Versicherungssumme, die am Ende (mindestens) ausgezahlt wird, bestimmt. Eine Herabsetzung der Versicherungssumme kann meist bis zu einem Mindestbetrag vereinbart werden und zu entsprechend geringeren Beiträgen führen.

Unser Tipp:

Übrigens können Sie auch einen zusätzlich vereinbarten Versicherungsbaustein wie die Absicherung vor Berufsunfähigkeit einzeln kündigen und so Ihre Beiträge senken, ohne die Ablaufleistung Ihrer Lebensversicherung zu reduzieren.

Variante #6 Lebensversicherung weiterverkaufen

Eine relativ neue Option ist die, seine Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt weiterzuverkaufen. Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, für sie lohnende Policen zu übernehmen. Die Erfahrung zeigt, dass die gezahlten Aufkaufpreise über den Rückkaufwerten, die der eigene Versicherer im Falle der Kündigung zahlen würde, übersteigen.

Variante #7 Widerspruch gegen den LV-Vertrag einlegen

Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, kann unter Umständen ein Widerspruchsrecht bestehen. In diesem Zeitraum wurden nämlich viele Kunden beim Abschluss der Versicherung nicht EU-rechtskonform eben zu jenem Widerspruchsrecht belehrt. Aufgrund dieses Versäumnisses können Versicherte auch noch heute dem ursprünglichen Vertrag widersprechen und ihren Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge zuzüglich der Zinsen geltend machen. Die Versicherungsexperten von LVoptimal.de prüfen für Sie, ob auch Ihr LV-Vertrag darunterfällt und Sie Anspruch auf eine Rückzahlung aller Beiträge haben.

Fazit

Eines vorweg: Eine auf Jahrzehnte angelegte Lebensversicherung ohne Verluste aufzulösen, ist in aller Regel nicht möglich. Es gibt verschiedene Optionen für Versicherte, die aus welchen Gründen auch immer ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Während eine Kündigung eigentlich immer die schlechteste Wahl ist, da der Rückkaufswert, den Sie dann erhalten, deutlich unter den geleisteten Beiträgen liegt, gibt es viel bessere Alternativen. Beispielsweise können Sie mit einer (vorübergehenden) Beitragsfreistellung oder einfachen Anpassungen wie Stundung der Beiträge oder Umstellung der Zahlungsweise bereits auf einfache Weise und mit minimalen Verlusten Ihre Zahlungsschwierigkeiten bewältigen. Lukrativ und daher zu prüfen ist auch der Verkauf der Lebensversicherung oder ein bestehendes Widerspruchsrecht bei älteren Verträgen.