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Sollte ich eine steuerfreie Lebensversicherung kündigen?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
19. Februar 2021

Alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Vertragsbeginn bis zu 01.12.2004 sind steuerfrei in der Auszahlung. Dieser enorme Steuervorteil lässt viele Menschen zögern, teure und kaum lukrative zu beenden. Dabei gibt es einfache Regeln, an denen sich ableiten lässt, ob Verträge beendet werden sollten.

Inhalt
Die Steuerfreiheit kann ein Vorteil sein
Steuerpflicht muss kein Nachteil sein
Die vertragliche Restlaufzeit ist entscheidend.
Vertragliche Restlaufzeit weniger als 10 Jahre
Vertragliche Restlaufzeit länger als 10 Jahre
Warum kann die Neuanlage des Geldes besser sein?
Wie können wir weiterhelfen?

Die Steuerfreiheit kann ein Vorteil sein

Wenn die Auszahlung eine Lebensversicherung steuerfrei ist, ist das erst mal gut. Grundsätzlich sollte dieses Privileg nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Doch es lohnt sich immer, bei alten Verträgen genau nachzurechnen. Denn eine Steuerfreiheit bringt nur Vorteile, wenn auch ein Gewinn erzielt wird. Wenn über die Jahre 100.000 Euro in den Vertrag eingezahlt wird (277 Euro monatlich x 30 Jahre) sollte dieser Vertrag auch einen Gewinn erzeugen. Jeder mögliche Sparvertrag ist steuerfrei, wenn kein Gewinn erzeugt wird.

Auch ein kleiner Gewinn hilft nicht weiter. Wenn aus 100.000 Euro Einzahlungen zum Vertragsende 136.000 Euro werden, dann entspricht das einem Wertzuwachs von knapp 2%. Damit ist gerade die Inflation (=Geldentwertung) ausgeglichen. Der Gewinn von 36.000 Euro ist zwar steuerfrei, aber nach dem Kaufkraftverlust wurde kein Gewinn erzielt. Ihr Geld wurde lediglich ohne Wertzuwachs für 30 Jahre bei einem Versicherer geparkt.

Steuerfrei ist nur gut, wenn auch ein Gewinn erzielt wurde, der sich lohnt.

Steuerpflicht muss kein Nachteil sein

Alle Lebens- und Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn 2005 und später sind steuerpflichtig in der Auszahlung. Das ist erst mal ein Nachteil. Doch das Steuerprivileg wurde nicht komplett abgeschafft, sondern nun teilweise. Altersvorsorge wird immer noch durch den Gesetzgeber gefördert. Wer heute eine Rentenversicherung abschließt, hat immer noch einen Steuervorteil. Dazu müssen zwei Parameter eingehalten werden:

  • Der Vertrag läuft 12 Jahre oder länger.
  • Der Vertrag endet nach dem 62. Lebensjahr.

Sind diese vertraglichen Bedingungen eingehalten, muss nur der halbe Ertrag (Einzahlungen-Vertragswert) bei der Vertragsauszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Praxistipp: Solche Verträge sollten im optimalen Fall im Ruhestand enden. Häufig sind dann die Steuersätze am niedrigsten.

Die vertragliche Restlaufzeit ist entscheidend

Wichtig ist die vertragliche Restlaufzeit. Daraus ergeben sich weitere Ansätze, aus denen sich eine zukünftige Vertragsgestaltung ableiten lässt. Eine kurze Restlaufzeit bietet andere Optionen als eine längere Restlaufzeit.

Vertragliche Restlaufzeit weniger als 10 Jahre

Der Vertrag befindet sich bereits im Landeanflug auf die Auszahlung. Es könnte sein, dass eine Vertragskündigung und Neuanlage des Kapitals keinen sicheren Vorteil mehr bringen
. Deswegen gibt es drei Optionen für den Vertrag:

  • Der Vertrag läuft unverändert bis zum Schluss durch und die Beiträge werden wie bisher eingezahlt.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, weil die Auszahlung zum Vertragende ohne Beitragszahlung höher ist als die Auszahlung mit Beitragszahlung.

Beispiel:

  • Der Vertrag steht bei 85.000 Euro und es können bis Vertragsende noch 5 Jahre monatlich 277 Euro eingezahlt (16.620 Euro) werden. Die mögliche Ablaufleistung beträgt 105.000 Euro.
  • Der Vertrag wird bei 85.000 Euro beitragsfrei gestellt und nach 5 Jahren werden 90.000 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung ist geringer, aber es wurde die restliche Beitragseinzahlungen eingespart.
  • Der Vertrag kann am Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft werden. Dadurch entsteht ein höherer Rückkaufwert als der Versicherer bietet. Teilweise kann auch Versicherungsschutz bestehen bleiben.

Beispiel: Rückkaufswert 85.000 Euro. Kaufpreis am Zweitmarkt 90.000 Euro. Plus die Beitragszahlungen, die bis zum Vertragende gespart werden.

  • Der Vertrag hat fehlerhafte Vertragsklauseln und kann widerrufen werden. Der Versicherer muss die Beiträge und den Nutzen aus der Beitragseinnahme erstatten.

Beispiel: 85.000 Rückkaufswert. Auszahlung nach erfolgreichem Widerruf 95.000 Euro. Zuzüglich der gesparten Beiträge.

Praxistipp: Bei kurzen Restlaufzeiten sollten Dynamikerhöhungen kritisch betrachtet werden. Häufig lohnen solche Erhöhungen nicht mehr.

Vertragliche Restlaufzeit länger als 10 Jahre

Wenn der Vertrag eine längere Restlaufzeit als 10 Jahre hat, kann zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten über eine Neuanlage nachgedacht werden. Natürlich macht es keinen Sinn, einen alten und teuren Vertrag zu kündigen und gegen einen neuen, teuren Vertrag zu tauschen.

Seit 2009 müssen Versicherer die Vertragskosten in den Vertragsbedingungen abbilden und das hat dazu geführt, dass die Vertragskosten gesunken sind. Außerdem wurden in den letzten 10 Jahren Vertragsprovision stark gedeckelt. Insgesamt kann heute günstiges Geld angelegt werden.

Bei uns haben Sie dazu noch die Möglichkeit, neue Verträge zu Mitarbeiterkonditionen abzuschließen. Diese Verträge kosten eine Einrichtungsgebühr, aber dafür sparen Sie zukünftig zu den gleichen Konditionen wie die Mitarbeiter des Versicherers. Besser geht es nicht. Solche Verträge sind frei von jeglichen Provisionen, haben stark reduzierte Verwaltung und Anlagekosten. In Kombination mit ETF-Fonds unschlagbare Anlagen. Aber: Wer erfolgreich Geld mit Investmentpolicen verdienen will, sollte Mindestens 12 bis 15 Jahre Laufzeit erreichen.

Die Auszahlungen aus Mitarbeitertarifen sind garantiert fünfstellig höher als bei Provisionstarifen.

Warum kann die Neuanlage des Geldes besser sein?

Alte Verträge sind mit sehr hohen Kosten belastet. Das liegt daran, dass die Vertragskosten aus einer Zeit stammen, als noch hohe Zinserträge möglich waren. Zinsen gibt es keine mehr, aber die Vertragskosten sind geblieben. Heute sind die Vertragskosten transparent und damit berechenbar. Ohnehin basiert Ihr Vertrag auf Mathematik. Dazu ein hoffentlich einfaches Beispiel.

Beitrag 275 Euro monatlich, 6% Wertzuwachs jährlich 30 Jahre Laufzeit und unterschiedliche Vertragskosten.

Der Altvertrag hat eine steuerfreie Auszahlung und 4% Vertragskosten: Nach 30 Jahren erhalten Sie 132.233 Euro.

Der neue Vertrag ist im Rentenalter steuerpflichtig und hat nur 1% Vertragskosten: Nach 30 haben Sie 223.157 Euro angespart. Bei einem Steuersatz von 30% beträgt die Auszahlung 204.533 Euro. Ihr Gewinn ist fast doppelt so hoch – nach Steuerabzug.

Wie können wir weiterhelfen?

Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen und geben Ihnen eine unverbindliche Zweitmeinung zu Ihren Verträgen. Wir berechnen ob sich das Weiterzahlen lohnt, oder ob es Alternativen gibt.  Sie entscheiden, ob Sie unsere Handlungsempfehlung folgen. Kosten entstehen für Sie nur, wenn Sie spezielle Lösungen wie Vertragswiderruf oder Neuabschluss zu Mitarbeiterkondition wünschen.