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Die AXA Lebensversicherung: Lohnt sie sich 2021 noch?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
17. Februar 2021

Die AXA Lebensversicherung ist einer der größten Vertreter im Bereich der privaten Altersvorsorge. Mit der DBV Versicherung bedient sich das Unternehmen dem Sektor des Öffentlichen Dienstes und bietet Vorsorgeprodukte für Beamte. Doch viele Lebens- und Rentenversicherungen lohnen sich heute nicht mehr. Sie erwirtschaften kaum Gewinn. Das kann an der aktuellen Zinssituation sowie an hohen Vertragskosten liegen. Aber auch an fehlerhaft ausgewählten Produkten, die nicht zum Bedarf passen. Als Beratungsunternehmen sind wir auf diese Themen spezialisiert. Mit unseren Praxis- und Erfahrungsberichten zeigen wir Ihnen, was Sie tun können, wenn sich Ihre Altersvorsorge nicht mehr lohnt.

Lohnt sich die Lebensversicherung der AXA noch?

Immer mehr Kunden sind unzufrieden mit der Entwicklung ihrer AXA Lebensversicherungsverträgen. Häufig liegt auch nach Jahren der Rückkaufswert unter den einbezahlten Beiträgen. Und bei Verträgen zwischen 2006 und 2018 wird teilweise von einer Rendite von einem Prozent gesprochen.

Die AXA möchte sich zunehmend aus dem Geschäft der kapitalbildenden Lebensversicherung zurückziehen. Somit verkauft sie einen Großteil ihres Bestandes an ausländische Investoren. Diese Finanzinvestoren müssen die Garantien der Kunden beibehalten. Allerdings fallen darunter nicht die Überschussbeteiligungen, die an die Versicherten ausbezahlt werden.

Eine Lebensversicherung bei der AXA kann sich noch lohnen, dafür gibt es natürlich keine Garantie. Denn wichtig sind nicht ausschließlich die Gewinne, die der Versicherer erwirtschaftet. Sondern die Vertrags- und Verwaltungskosten, die das Guthaben spürbar schmälern können. Macht eine bestehende Altersvorsorge kaum Gewinne, kann dies daran liegen, dass der Versicherer zu hohe Gebühren verlangt.

Welche Kosten fallen für den Vertrag an?

Die Kosten eines Vorsorgevertrages entscheiden über dessen Anlageerfolg. Denn zu hohe Gebühren senken das vorhandene Kapital und führen dabei dazu, dass man weniger Rendite | Gewinne erwirtschaftet. Bei einer Lebens- und Rentenversicherung gibt es verschiedene Kostenblöcke:

  • Abschlusskosten: Dieser Kostenfaktor beinhaltet die Provisionen für Vermittler. Dabei werden Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf bis sieben Jahren verrechnet.
  • Laufende Verwaltungskosten: Gebühr für die Verwaltung der Lebensversicherung. Gute Verträge sollten den Durchschnitt von 2,25 Prozent für die Verwaltungskosten berechnen.
  • Anlagekosten: Die Anlagekosten gehören zu den Verwaltungskosten und entsprechen einem festen Wert Dieser wird je Vertragsguthaben einbehalten.
  • Stückkosten: Dieser Kostenfaktor wird als jährliche pauschale Gebühr ausgewiesen und einmalig im Jahr abgerechnet.

Bei Fondsprodukten fallen Kapitalanlagekosten für die Verwaltung und Einzahlung der Fonds an. Dieser Kostenpunkt kann die höchsten Gebühren einer Police ausmachen.

Was sagt der Rückkaufswert einer Police aus?

Der Rückkaufswert ist ein entscheidender Hinweis, ob eine Versicherung rentabel ist. Es handelt sich um einen Wert, den die Versicherten ausgezahlt bekommen, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen. Diese Summe hängt von der Vertragslaufzeit und Gebühren, Gewinnen und einbezahlten Beiträgen ab.

  • Der Rückkaufswert bei einer Kündigung setzt sich aus den einbezahlten Beiträgen plus Überschussbeteiligungen und Zinsen zusammen. Davon zieht die Lebensversicherung Kosten wie die Stornogebühr ab.

Gerade in der Anfangsphase ist die Auszahlung bei einer Kündigung häufig niedriger als die einbezahlten Beiträge. Denn in den ersten Jahren zieht der Versicherer die Vertragskosten ab. Sollte der Rückkaufswert aber auch nach einigen Jahren kaum über dem einbezahlten Kapital liegen, lässt dies auf hohe Kosten oder eine schlechte Rendite schließen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sich die Lebensversicherung nicht mehr lohnt?

Lohnt sich eine Lebensversicherung bei der AXA oder einem anderen Unternehmen nicht mehr, sollten entsprechende Maßnahmen unternommen werden. Und dafür haben Versicherte verschiedene Möglichkeiten:

Den Vertrag fortführen

Nicht immer muss eine Lebensversicherung aufgegeben werden, wenn sie wenig Rendite erwirtschaftet. Es besteht die Option, den Vertrag anzupassen und fortzuführen. Versicherte können ihre Beiträge auf ein Minimum reduzieren, um zumindest anteilig Erträge abzufangen. Eventuell wirkt sich im Umkehrschluss auch eine Beitragserhöhung positiv auf die Gewinne aus. In jedem Fall sollte ein unabhängiger Versicherungsexperte das Vorgehen prüfen und eine Renditeberechnung vornehmen.

Die Versicherung beitragsfrei stellen

Bei einer Beitragsfreistellung zahlen die Kunden keine Beiträge mehr in den Vertrag ein. Der Versicherer wirtschaftet indes mit dem vorhandenen Guthaben und ermittelt eine neue Ablaufleistung. Die bisherige Prämie kann in eine profitablere und günstigere Altersvorsorge investiert werden.

Die Beitragsfreistellung hat den Nachteil, dass immer noch Gebühren anfallen. Da keine Beiträge mehr in den Vertrag fließen, kann sich das Guthaben durch die Kosten stark schmälern.

Die Lebensversicherung kündigen

Generell kann eine Lebensversicherung gekündigt werden. Dabei zahlt der Versicherer dem Kunden den Rückkaufswert aus. Die Auszahlung lässt sich theoretisch in eine erneute Altersvorsorge umschichten. Doch ist eine vorzeitige Kündigung mit Verlusten verbunden.

Die Police verkaufen

Ein Policenverkauf ähnelt einer Kündigung. Denn die Versicherten geben ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ab. Allerdings verkaufen sie ihre Lebensversicherung an einen Drittanbieter. Dieser führt die Police fort und erhält die Ablaufleistung. Da der Ankäufer Gewinne erwirtschaftet, zahlt er einen Ankaufspreis, der über dem aktuellen Rückkaufswert liegt.

Insbesondere Altverträge mit einem garantierten und hohen Zins lassen sich auf dem Markt verkaufen.

Einen Widerspruch / Rücktritt bei der AXA einlegen

Bei einem Widerspruch der Lebensversicherung widerrufen die Versicherungsnehmer ihren bestehenden Vertrag. Möglich ist dies, wenn die Widerrufsbelehrung der Versicherer ungültig ist. Und davon waren bis vor wenigen Jahren viele Policen betroffen.

Der Widerruf hat den Vorteil, dass der Vertrag von Beginn an als ungültig erklärt wird. Das bedeutet, die Versicherung muss die Beiträge inklusive Zinsen erstatten. Mit Ausnahme einer Verwaltungsgebühr und des Risikoanteils darf sie keine Kosten abziehen. Daher ist ein Widerruf fast immer rentabler als eine Kündigung.

Sollte ein Widerruf des Vertrages nicht möglich sein, können Experten alternativ ein Rücktrittsverfahren prüfen. Denn wurden Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt, können sie auch Jahre später noch von ihrem Vertrag zurücktreten.

Einen Widerruf bei der AXA Lebensversicherung einreichen

Die AXA Lebensversicherung hat in den letzten Jahren einige Widersprüche ihrer Kunden abgelehnt. Nach einer Prüfung durch die Verbraucherzentrale musste der Versicherer allerdings das Gesuch der Kunden annehmen. Denn diese bestätigte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. So wurden bereits einige Policen bei der AXA rückabgewickelt.

Von einer ungültigen Widerrufsbelehrung sind bei der AXA insbesondere Verträge betroffen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Das bedeutet, die Versicherten haben die relevanten Vertragsunterlagen zur Widerrufsbelehrung zu spät erhalten. Nämlich erst, nachdem sie den Vertrag bereits abgeschlossen hatten. Und nicht zeitgleich mit Vertragsabschluss.

Optionen prüfen: Beratung durch einen Versicherungsexperten

Als Experten für Lebens- und Rentenversicherungen wissen wir, worauf es bei einer Altersvorsorge zu achten gilt. Gerne überprüfen wir für Sie Ihren Vertrag bei der AXA Lebensversicherung oder einem anderen Versicherungsunternehmen. Dabei prüfen wir zunächst, ob die Police für Sie noch rentabel ist. Wenn nicht, zeigen wir Ihnen Ihre Optionen auf und unterstützen Sie dabei, alternativ in eine profitablere Altersvorsorge mit einer stärkeren Rendite zu investieren.

Unser Service: Kostenfreie Zweitmeinung durch das Team von LVoptimal.de

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihren Vertrag oder Verträge.  Um unseren kostenfreien Zweimeinungsservice zu nutzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Wertstandsmitteilung zwei aufeinander folgender Jahre (beispielsweise 2019 und 2020)

Wenn zusätzlich geprüft werden soll, ob ein Widerruf möglich ist, bitte folgende Unterlagen per E-Mail übersenden:

  • Kopie des Antrages
  • Kopie des Versicherungsscheins

Bitte teilen Sie uns Ihre Unterlagen nur elektronisch mit. Niemals die Originalunterlagen per Post versenden.

Mailinfo@lvoptimal.de

Fax: 030 – 208 497 557

WhatsApp (für Fotos): 0159 01558988

Die AXA im Überblick

Die 1817 gegründete AXA gehört zu den international führenden Versicherungsgesellschaften. Dabei bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Versicherungslösungen für Firmen- und Privatkunden. Darunter Sach- und Krankenversicherungen, Vorsorge- und Lebensversicherungen. Auch im Finanzbereich ist der Versicherer verstärkt tätig. 2021 betreuen in 64 Ländern weltweit mehr als 165.000 AXA-Mitarbeiter rund 105 Millionen Kunden.

Anschrift:

AXA Versicherung AGColonia-Allee 10-2051171 Köln